Bildnachweis: Georges Rouget, Öl auf Leinwand, Versailles, (Ausschnitt), Foto: Internet Stichwort Heirat Napoléon I. mit Marie-Louise 1810, abgerufen am 27. November 2023

Eheschließungen in Köln während der französischen Zeit

Auswertung und tabellarische Wiedergabe aller Heiratsurkunden von September 1798 bis Januar 1814

Mit einem Grußwort der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker


Mit dem Einmarsch französischer Truppen am 6. Oktober 1794 begann für die Stadt Köln eine neue Epoche. Sie brachte einschneidende Veränderungen in politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen für die Menschen und ihren Alltag mit sich. Es wurden Einwohnerverzeichnisse angelegt, um genaue Kenntnisse über die neu hinzugewonnene Bevölkerung zu erhalten. Diese dienten darüber hinaus einer effektiven Steuererhebung, die wiederum für die Finanzierung der Eroberungskriege unerlässlich war. Zusätzlich erhielt man Informationen über Männer im wehrpflichtigen Alter, die für die sog. Aushebungen nutzbar gemacht werden konnten. Weiterhin wurden dem Adel und der Geistlichkeit deren Vorrechte entzogen. Fast alle Klöster wurden aufgehoben, Zünfte abgeschafft und die Gewerbefreiheit eingeführt. Ein straff gelenktes, zentrales Verwaltungssystem mit Einteilungen der eroberten Gebiete in Départements, Arrondissements und Mairies trat an die Stelle der Kleinstaaterei mit ihren unübersichtlichen Herrschaftsverhältnissen. Auch erfolgte eine grundlegende Reformierung des Rechts- und Gerichtswesens.

 

1798 wurde das französische Zivilstandswesen in den  neuen Départements, so auch im Roer-Département, zu dem Köln gehörte, übernommen. Hatten bisher die Pfarrer die Personenstandsereignisse, wie Geburt bzw. Taufe, Heirat und Tod einer Person in Kirchenbüchern festgehalten, so wurden diese nun vom agent bzw. maire im Zivilstandsregister aufgenommen. Als einzig gültige Form wurde die Zivilstandsehe eingeführt. Eine kirchliche Trauung durfte erst nach der Ziviltrauung vorgenommen werden. Darüber hinaus konnten Ehen jetzt auch zivilrechtlich geschieden werden.

 

Die ausgewerteten Kölner Heiratsurkunden stammen aus den Jahren 1798 bis 1814. Sie enthalten vielfältige Informationen, wie z. B. Alter, Beruf, Familienstand, Signierfähigkeit, Wohn- und Herkunftsort des Brautpaares, der Eltern der Brautleute und der Trauzeugen. Damit erlauben die Heiratsurkunden detaillierte Einblicke in das Heiratsverhalten, die Sozialstruktur und die Signierfähigkeit Kölner Brautpaare und ihrer Familien.

 

Die vorliegende Arbeit besteht aus vier Bänden. In Band 1 werden die aus den Heiratsurkunden gewonnenen Daten systematisch ausgewertet und vorgestellt. In Band 2 befinden sich vier alphabetische Personenverzeichnisse. Die Bände 3 und 4 enthalten in tabellarischer Form knapp 5.500 Eheschließungen, die zwischen 1798 und 1814 in Köln stattfanden, mit den dazugehörigen Angaben zur Braut, zum Bräutigam, zu deren Eltern und zu den Trauzeug*innen.

 

Die Arbeit ist gleichermaßen für Historiker*innen, Genealog*innen und Köln-Interessierte eine wertvolle Quelle.

 


Die Arbeit umfasst 1.914 Seiten, aufgeteilt in vier Bände (Band 3 und 4 DIN A4 querformatig), und kann bezogen werden über Dr.Claudia.Wendels@t-online.de

Preis: 39,00 € zzgl. 6,00 € Versandkosten (Porto und Verpackung)

Vom Verkaufserlös eines jeden Exemplars werden 10,00 € an blinde und sehbehinderte

Kinder gespendet. (Förderverein der Severin-Schule Köln e.V.)

 

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ISBN: 978-3-00-077763-9